Haben Sie Diabetes, leiden an einer Neuropathie oder einem Querschnittssyndrom? Dann sollten Sie Ihre Füße besonders gut pflegen lassen. Denn diese Erkrankungen können zu schwerwiegenden Fußproblemen führen. Zum Glück übernimmt die DAK in diesen Fällen die Kosten für eine professionelle Podologiebehandlung.
Was ist Podologie?
Podologie ist die medizinische Fußpflege. Podologen sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die sich um die Gesundheit Ihrer Füße kümmern. Sie behandeln unter anderem:
- Hornhaut und Fußpilz
- Druckstellen und Hühneraugen
- Eingewachsene Zehennägel
- Wundversorgung bei diabetischem Fußsyndrom
Wann übernimmt die DAK die Kosten?
Die DAK übernimmt die Kosten für eine Podologiebehandlung, wenn Ihre Füße aufgrund einer der folgenden Erkrankungen krankhaft verändert sind:
- Diabetes mellitus
- Neuropathie
- Querschnittssyndrom
Wie bekomme ich eine Podologiebehandlung?
Um eine Podologiebehandlung von der DAK genehmigt zu bekommen, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. In dem Rezept muss die Diagnose und die Art der Behandlung vermerkt sein.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Vertragstherapeuten der DAK behandeln. So können Sie sicher sein, dass die Kosten direkt mit der DAK abgerechnet werden und Sie keine Vorleistung erbringen müssen.
Die DAK hilft Ihnen bei der Suche nach einem Podologen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie die Therapie innerhalb einer Frist von 28 Tagen beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. In dringenden Fällen kann Ihr Arzt die Frist auf 14 Tage verkürzen.
Sollten Änderungen an der Verordnung notwendig sein, kann Ihr Arzt diese während der Gültigkeitsdauer vornehmen. Dafür benötigen Sie allerdings seine Unterschrift und das Datum. Wurde die Verordnung im Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt, gelten kürzere Fristen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihre DAK-Geschäftsstelle oder rufen Sie die DAK-Hotline unter 040 33311-0 an.
Ihre Füße werden es Ihnen danken!