Fußpflege vom Profi: Wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt

Susanne Roth

Müssen Sie die Kosten für Ihre Fußpflege selbst tragen? Nicht immer! In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine professionelle Fußpflege, wenn diese aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Potsdam macht Hoffnung: Eine Frau mit einem chronisch eingewachsenen Zehennagel fand keinen Arzt, der ihr helfen konnte. Deshalb wandte sie sich an eine medizinische Fußpflegerin, die ihr eine Nagelkorrekturspange anlegte und regelmäßig regulierte. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten zu erstatten, da es sich ihrer Meinung nach nicht um eine ärztliche Behandlung handelte.

Doch das Gericht sah dies anders: Bei der Behandlung eingewachsener Zehennägel, einschließlich des Anlegens einer Nagelspange, handelt es sich nach den einschlägigen Regelungen des Krankenversicherungsrechts um eine ärztliche Leistung. Da die Frau keinen Arzt finden konnte, der ihr die notwendige Behandlung zukommen ließ, hatte sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Fußpflege.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie an einer Fußkrankheit leiden, die eine professionelle Fußpflege erfordert, sollten Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Er kann Ihnen eine Verordnung für die Fußpflege ausstellen, die dann von der Krankenkasse übernommen wird.

Wichtig: Nicht jede Fußpflege wird von der Krankenkasse bezahlt. Nur wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder einen Anwalt für Sozialrecht.

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