Leihmutterschaft in Spanien: Kommt bald der Storch per Gesetz?

fred

In Spaniens Gesellschaft brodelt es: Die Debatte um Leihmutterschaft spaltet die Gemüter. Während einige darin eine berechtigte Option für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sehen, lehnen andere die Praxis aus ethischen und moralischen Gründen strikt ab.

Doch die Politik reagiert: Die spanische Regierung will die Leihmutterschaft regeln! Justizminister Rafael Catalá kündigte an, dass sich die Exekutive „früher oder später“ mit dieser „neuen gesellschaftlichen Realität“ befassen müsse.

Heißes Eisen: Leihmutterschaft – ja oder nein?

Die Initiative wird von der Gruppe für Ethik und neue klinische Praxis der Spanischen Fertilitätsgesellschaft (SEF) unterstützt. Sie hat einen Vorschlag zur Regelung der Leihmutterschaft ausgearbeitet, der auf dem SEF-Kongress im Mai 2023 präsentiert wurde.

Experten aus Medizin, Reproduktionsbiologie, Psychologie, Recht und Bioethik haben sich zusammengetan, um einen Rahmen für diese komplexe Thematik zu schaffen.

Spanien: Leihmutterschaft aktuell illegal

In Spanien ist Leihmutterschaft derzeit verboten. Paare, die sich für diese Option entscheiden, müssen auf Länder wie die USA, Indien oder die Ukraine ausweichen. Doch diese rechtliche Grauzone soll bald der Vergangenheit angehören.

Wie genau die Regulierung aussehen wird, ist noch unklar. Justizminister Catalá betont, dass es sich um ein „heikles Thema“ handelt. Fest steht aber: Geld darf für eine Leihmutterschaft in Spanien nicht fließen.

Entschädigung ja, Kommerz nein

Eine Aufwandsentschädigung für die Leihmutter ist jedoch möglich und soll transparent geregelt werden. Die SEF-Experten schlagen vor, dass die Verwaltung einheitliche Richtlinien für die Höhe dieser Entschädigung festlegt.

Leihmutterschaft: Nur in Ausnahmefällen

Die Experten sehen Leihmutterschaft als „Ausnahmelösung“, die nur bei medizinischer Indikation oder struktureller Sterilität (z. B. homosexuelle Paare) in Frage kommt.

Strenge Auflagen für Leihmütter

Um Leihmutter zu werden, muss Frau bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter zwischen 18 und 35 Jahren
  • Voll geschäftsfähig
  • Körperlich und geistig gesund
  • Bereits Mutter sein
  • Keine übertragbaren Krankheiten
  • Ausreichende finanzielle Mittel
  • Einverständnis des Partners (falls verheiratet oder in Lebensgemeinschaft)

Wie geht es weiter?

Die spanische Gesellschaft befindet sich im Wandel. Die Debatte um Leihmutterschaft wird weitergeführt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf der Regierung aussehen wird und ob er im Parlament eine Mehrheit findet.

Eines ist jedoch sicher: Die Diskussion um Leihmutterschaft in Spanien hat gerade erst begonnen.

Was meinen Sie? Sollte Leihmutterschaft in Spanien legalisiert werden?

Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!

Link zu unserer Website

Link zu Vanguardia

Lesen Sie auch

Aktie: