Diabetes: Was übernimmt die Krankenkasse wirklich?

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Insulinpflichtige Diabetiker: Blutzuckermessung leicht gemacht

Sie sind insulinpflichtiger Diabetiker und haben Fragen zur Kostenübernahme von Blutzuckermessgeräten und Teststreifen durch die Krankenkasse? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um dieses Thema.

Grundsätzlich gilt: Insulinpflichtige Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 haben Anspruch auf Blutzuckermessgeräte und Teststreifen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, damit Sie Ihren Blutzuckerspiegel im Auge behalten und Ihre Insulintherapie optimal steuern können.

Wie viele Teststreifen bekomme ich?

Die Anzahl der Teststreifen, die Sie pro Quartal erhalten, hängt von Ihrer Diabetesart und Therapieform ab. In der Regel bekommen Sie:

  • 400 bis 600 Teststreifen: Menschen mit Typ-1-Diabetes und intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie
  • 50 bis 200 Teststreifen: Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Insulin spritzen

Die genaue Menge entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Sie darf nur die Menge verordnen, die aus medizinischer Sicht ausreichend und notwendig ist, um den Behandlungszweck zu erfüllen. Eine Verordnungsobergrenze für insulinpflichtige Patienten gibt es nicht.

Schwangerschaftsdiabetes: Blutzuckermessung in der Schwangerschaft

Auch bei Schwangerschaftsdiabetes, der mit Insulin behandelt wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Blutzuckermessgerät und Teststreifen. Bei Schwangerschaftsdiabetes, der durch eine Ernährungsumstellung behandelt wird, ist die Kostenübernahme allerdings noch nicht verbindlich geregelt.

Nicht-insulinpflichtige Diabetiker: Teststreifen in Ausnahmefällen

Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht insulinpflichtig sind, ist die Wirksamkeit von Blutzuckerselbstkontrollen nicht eindeutig bewiesen. Sie bekommen deshalb grundsätzlich kein Messgerät und keine Teststreifen erstattet. Die Kosten werden aber in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Neudiagnose eines Typ-2-Diabetes
  • Häufige Unter- oder Überzuckerungen
  • Zusätzliche Erkrankungen oder Eingriffe
  • Schlechter Blutzucker-Langzeitwert (HbA1c)
  • Ersteinstellung oder Medikamentenwechsel zu einem Diabetes-Medikament, das die Gefahr für Unterzuckerungen erhöht
  • Absehbare Ereignisse, die zu einer instabilen Stoffwechsellage führen können

Teilnehmer an Diabetes-Schulungen im Rahmen eines Disease-Management-Programmes (DMP) bekommen Teststreifen unter Umständen erstattet. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach!

Einstichloses Blutzuckermessen: Zukunftsvision oder Realität?

In jüngerer Zeit schreitet die Entwicklung von Geräten voran, mit denen sich der Blutzuckerwert nicht-invasiv messen lässt – das heißt, ohne sich in den Finger zu stechen. Ob und wann diese Geräte von den Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt werden, bleibt abzuwarten.

Haben Sie Fragen zum Thema Blutzuckermessung?

Dann sprechen Sie am besten mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie können Ihnen alle Fragen rund um die Kostenübernahme und die Anwendung von Blutzuckermessgeräten beantworten.

Weitere Informationen zum Thema Blutzuckermessung finden Sie hier:

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