Leihmutterschaft in Deutschland: Was ist erlaubt und was nicht?

Simon Mosses Simon

Wünschen Sie sich ein Kind, können aber keine Schwangerschaft austragen? Leihmutterschaft könnte eine Option sein. Doch aufgepasst: In Deutschland ist die Rechtslage komplex und es gibt einige wichtige Punkte zu beachten.

Leihmutterschaft in Deutschland: Verboten, aber mit Ausnahmen

In Deutschland ist Leihmutterschaft grundsätzlich verboten. Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es Ärzten strafbar, an Leihmutterschaftsverfahren mitzuwirken. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten.

Doch es gibt Ausnahmen: Die "Wunscheltern" selbst machen sich nicht strafbar. Das bedeutet: Sie können sich im Ausland einer Leihmutterschaft unterziehen, müssen aber mit einigen rechtlichen Hürden rechnen.

Ausländische Leihmutterschaft: Anerkennung in Deutschland möglich

Entscheiden Sie sich für eine Leihmutterschaft im Ausland, ist die rechtliche Situation des Kindes unklar. Nach deutschem Recht begründen die Gene der "Wunscheltern" keine rechtliche Elternschaft.

Die Leihmutter gilt als Mutter des Kindes. Das bedeutet: Sie ist rechtlich mit dem Kind verwandt und kann ihm die deutsche Staatsbürgerschaft vermitteln.

Der "Wunschvater" kann seine Vaterschaft unter bestimmten Voraussetzungen durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung begründen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen zur Elternschaft in Deutschland anerkannt werden können. Voraussetzung ist, dass ein Wunschelternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist.

Fazit: Leihmutterschaft ist ein komplexes Thema mit rechtlichen Grauzonen. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Beachten Sie die Risiken und Herausforderungen, die mit einer Leihmutterschaft im Ausland verbunden sind.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten, der sich mit den rechtlichen Aspekten der Leihmutterschaft auskennt.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Leihmutterschaft? Schreiben Sie mir einen Kommentar!

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