Ana Obregón und die Leihmutterschafts-Debatte in Spanien
Die Nachricht von der Mutterschaft der bekannten spanischen Schauspielerin Ana Obregón hat die Debatte über Leihmutterschaft in Spanien erneut entfacht. Aber was genau ist Leihmutterschaft? Ist sie in Spanien legal? Und wie sieht es mit den Kosten und der rechtlichen Situation aus?
Leihmutterschaft: Definition und Rechtslage
Leihmutterschaft, auch bekannt als Uterusmiete, ist eine Methode der assistierten Reproduktion, bei der eine Frau ("Leihmutter") ein Kind für eine andere Person oder ein Paar austrägt. Die Leihmutter ist dabei nicht die genetische Mutter des Kindes.
In Spanien ist Leihmutterschaft seit 2006 verboten. Das Gesetz über die assistierte menschliche Fortpflanzung erklärt Verträge zur Leihmutterschaft, unabhängig von einer Gegenleistung, für nichtig.
Neue Hürden nach der Abtreibungsreform
Die neue Reform des Abtreibungsgesetzes im Februar 2023 hat die Situation weiter verschärft. Leihmutterschaft wird nun als eine Form der Gewalt gegen Frauen angesehen.
Gerichtsurteile und internationale Regelungen
Im Jahr 2022 urteilte der Oberste Gerichtshof einstimmig, dass Leihmutterschaftsverträge nichtig sind, da sie die Grundrechte der schwangeren Frau und des Kindes verletzen.
In Europa ist die Regelung der Leihmutterschaft uneinheitlich. In einigen Ländern ist sie verboten, in anderen toleriert, und wieder andere haben spezielle Gesetze. Nur sechs Länder haben entsprechende Gesetze erlassen, von denen nur drei eine finanzielle Vergütung erlauben: Russland, Georgien und die Ukraine.
Leihmutterschaftskosten
Die Kosten für eine Leihmutterschaft variieren stark und liegen je nach Land zwischen 35.000 und 150.000 Euro. In Ländern mit Gesetzen und Kontrollen für Leihmütter sind die Preise tendenziell höher.
Abstammung und Adoption in Spanien
Die nicht-schwangere Mutter oder der Vater meldet das Kind im Konsularregister des Landes der Leihmutterschaft an. In Spanien angekommen, wird ein Adoptionsverfahren eingeleitet.
Altersgrenze
Für die Leihmutterschaft selbst gibt es in Spanien keine Altersgrenze. Das Adoptionsverfahren hingegen unterliegt den gesetzlichen Altersgrenzen.
Fazit
Die Leihmutterschaft ist in Spanien ein komplexes und umstrittenes Thema. Die Rechtslage ist klar: Leihmutterschaft ist verboten. Dennoch gibt es viele Menschen, die diese Praxis in Anspruch nehmen möchten. Die Kosten sind hoch und die rechtliche Situation nach der Geburt ist komplex.
Ist Leihmutterschaft die richtige Option für Sie?
Diese Frage kann Ihnen niemand beantworten. Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren und die ethischen, rechtlichen und emotionalen Aspekte sorgfältig abzuwägen.